RAUCHEN IST TÖDLICH Kontakt

Neue EU-Richtlinie sorgt für zahlreiche Änderungen auf dem Zigarettenmarkt

Bereits im April 2014 wurden Pläne zum Thema Tabak und Zigaretten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (nachzulesen sind diese hier). Im Im April 2016 wurde dann der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen. Welche Auswirkungen diese Änderungen auf Zigarettenmarken und Aromen haben und welche Alternativen es gibt, stellen wir euch heute vor.

Welche Auswirkungen hat das Gesetz für den Verbraucher?

Das beschlossene Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben der europäischen Tabakproduktrichtlinie. Hier geht es vor allem darum, Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu schützen und sie dazu zu bewegen, erst gar nicht anzufangen. Ein wichtiger Schritt war dabei auch die Änderung im Jugendschutzgesetz, welche den Onlinehandel für Tabakprodukte betrifft. Hier ist seit April 2016 eine Altersprüfung verpflichtend, wenn online Tabak oder Zigaretten bestellt werden.

Konkret sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:

  1. Auf Verpackungen von Zigaretten und Tabak müssen Warnhinweise aufgedruckt sein, die nicht mehr nur Text umfassen, sondern ein (abschreckendes) Bild enthalten. Außerdem werden Design und Inhalt der Verpackungen geregelt. Es müssen in einer Schachtel mindestens 20 Zigaretten enthalten sein, bei losem Tabak mindestens 30 Gramm Tabak.
  2. Aromatisierter Tabak und aromatisierte Zigaretten werden verboten. Das heißt, jede Form von Aromastoffen oder anderen Mitteln, die den charakteristischen Tabak-Geschmack verändern, dürfen nicht mehr enthalten sein. Im Bereich der E-Zigaretten werden Aromen nicht generell verboten, diese Möglichkeit obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.
  3. Filter, Zigarettenpapier oder Kapseln dürfen kein Nikotin enthalten.
  4. Zusatzstoffe, die das Inhalieren des Rauchs bzw. die Aufnahme des Nikotins erleichtern, wie z. B. Menthol, werden verboten. Ebenso werden Stoffe verboten, welche die Attraktivität des Produktes, dessen toxische Wirkung oder die Sucht erzeugende Wirkung erhöhen. Dies gilt sowohl für Tabakprodukte als auch für E-Zigaretten.

 

Langfristige Folgen

Nicht nur die Tabakindustrie selbst hat mit den Änderungen zu kämpfen. Einige Marken werden vom Markt verschwinden; vor allem Nischenprodukte, da sich die Umstellung entsprechend der Vorgaben nicht lohnt. Betreffen wird dies insbesondere Zigarettenmarken, die unter einem Prozent Marktanteil liegen. Das sind z. B. Marken wie Winfield, Lux oder Krone. Die Umstellung bedeutet aber nicht nur für den Hersteller eine Veränderung, sondern auch für den Raucher dieser Nischenprodukte. Er muss sich dann eine neue Marke oder eine Alternative suchen.

Welche Alternativen gibt es?

Durch das Verbot von Aromastoffen in Zigaretten und Tabak sind vor allem diejenigen betroffen, die gerne mal eine Mentholzigarette rauchen oder andere Geschmacksrichtungen neben dem normalen Tabakaroma bevorzugen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Variante ist, selber aktiv zu werden und z. B. eine Vanilleschote mit in euer Tabakpäckchen zu legen, damit ein leichtes Aroma erhält. Wenn ihr ausgefallene und intensive Aromen bevorzugt, könnt ihr alternativ die neuen Flavour Strips ausprobieren. Diese gibt es in verschiedenen Sorten – von fruchtigen Aromen wie Himbeere, Kirsche und Melone bis hin zu frischen Aromen wie Menthol oder Minze. Mit den Flavour Strips könnt ihr übrigens nicht nur Tabak oder Zigaretten geschmacklich "aufpeppen", auch Tee oder Kaffeepulver und sogar Müsli könnt ihr damit zu einem ausgefallenen Geschmackserlebnis machen. Denn alle Zutaten entsprechen Lebensmittelqualität und stammen aus der EU.   Quelle: http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduktrichtlinieNeuordnung2014.html

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.